Lohn-Tipps
incl. Formulare online zum Download (allg. Mindestlohn ab 01.01.2022: 9,82 Euro/h)
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Mindestlohn
Mindestlohnrechner (ohne Gewähr) hier
Höhe der aktuellen Mindestlöhne (ohne Gewähr) hier
Muster für Stundenaufzeichnungen zum Mindestlohn (Datev e.G.) hier
Hinweise zur Abrufarbeit bei geringfügig Beschäftigten (Datev e.G.) hier
Personalfragebögen
****NEU****Personalfragebögen zum Sofortversand hier
Der Personalfragebogen ist in drei Teile/ Schritte aufgeteilt.
1.) Der Arbeitgeber trägt zuerst auf der Seite https://speck.fastdocs.de seine Arbeitgeberdaten ein.
Nachdem der Arbeitgeber seine Angaben ergänzt hat, wird die E-Mail Adresse des neuen Mitarbeiters abgefragt und der neue Mitarbeiter erhält dann eine entsprechende Mail mit einem Link. Wenn Sie als Arbeitgeber die Daten bereits vollständig vorliegen haben, empfehle ich Ihnen - anstelle! der E-Mail-Adresse des Arbeitnehmers - lieber Ihre Arbeitgeber-Email-Adresse einzutragen.
2.) Im zweiten Schritt ergänzt der neue Arbeitnehmer (oder Sie, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben) dann die bereits vorliegenden Daten des Arbeitgebers um seine Arbeitnehmerdaten.
3.) Sowohl die E-Mail des Arbeitgebers, als auch die E-Mail des Arbeitnehmers müssen beantwortet vorliegen, damit anschließend im dritten Schritt der Steuerberater seinen Part ausfüllen kann.
Der Link ist ausgestattet mit smarten Hilfen, teilweise sind auch Videos hinterlegt, wenn der Mitarbeiter z.B. seine Steuer-Identifikationsnummer nicht kennt. Sobald alle drei Parteien Ihren jeweiligen Part ausgefüllt haben, bekommen wieder alle drei Parteien eine E-Mail und der Steuerberater den vollständigen Personalfragebogen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten ebenfalls eine Mail mit dem Link zum Download und dem Hinweis, dass dieser PDF-Personalfragebogen bitte noch unterzeichnet werden muss.
Es ist zu beachten, dass der Steuerberater die Import-Datei erst dann erhält, wenn nach dem Arbeitgeber auch der Arbeitnehmer seine Angaben ebenfalls vervollständigt hat.
****ALT**** Personalfragebögen (Datev e.G.) hier
Geringfügig Beschäftigte
Vertragliche Grundlagen für geringfügig Beschäftigte lt. Bundesknappschaft hier
Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung bei geringfügig entlohnten Beschäftigten hier
Sofortmeldungen
Arbeitgeber bestimmter Branchen haben gemäß § 28a Abs. 4 SGB IV den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu melden. Arbeitnehmer aus diesen Branchen müssen einen Auswies mit sich führen. Der Personalfragebogen ist in drei Teile aufgeteilt.
Der Arbeitgeber trägt dazu auf der Seite https://speck.fastdocs.de/immediate-report/client seine Daten ein.
Erläuterungen zur Sofortmeldeverpflichtung (Zoll) hier
Muster zur Dokumentation der Belehrung der Arbeitnehmer zur Ausweismitführung hier